DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
22.02.2012
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Der brandenburgische Landtag hat heute (22. Februar 2012) beschlossen, dass die im brandenburgischen Landesrecht für Eheleute anzuwendenden Regelungen auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. Dem Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung stimmten SPD, Linke, FDP und Grüne zu.
Mit dem Beschluss, für den sich der DGB Berlin-Brandenburg und ebenso ver.di im Anhörungsverfahren deutlich positioniert hatten, wurden insgesamt 28 Gesetze geändert, beispielsweise die zur Gleichbehandlung führenden Regelungen bei der Hinterbliebenenversorgung.
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