PM 008/13
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25.09.2013
DGB 2011
"Geringfügige Arbeitsverhältnisse" sind die sogenannten Minijobs auf 450-Euro-Basis lediglich bei der Sozialversicherung. Was die Arbeitnehmerrechte im Betrieb betrifft, haben Minijobber die gleichen Rechte wie alle anderen. Und die gleichen gesetzlichen und tariflichen Ansprüche.
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